Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie sorgfältig mit Ihrem Schülerfahrausweis umgehen. Der Fahrausweis sollte nicht gelocht, geknickt oder anderweitig beschädigt werden.
Sollte ein Fahrausweis doch einmal verloren gehen, können Sie bei der VGP in Weisen einen Ersatzschülerfahrausweis beantragen.
Die Ausstellung eines Ersatzschülerfahrausweises kostet 10,00 €. Nach bestätigtem Zahlungseingang wird der Ersatzfahrausweis direkt an die angegebene Adresse nach Hause versendet. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter „Hilfe & Services“.
Vorübergehender Ersatzfahrschein:
Im Bus kann direkt beim Fahrpersonal ein vorübergehender Ersatzfahrschein („Antrag auf Zweitschrift“) ausgestellt werden. Dieser ist 7 Tage gültig.
Übergangsfahrausweise:
Den Schulen des Landkreises stehen Übergangsfahrausweise zur Verfügung. Diese können genutzt werden, wenn ein neuer Schülerfahrausweis beantragt wurde, sich die Bearbeitung verzögert und der neue Fahrausweis noch nicht rechtzeitig vorliegt. Auch bei einem Umzug können Übergangsfahrausweise eingesetzt werden.
Die Übergangsfahrausweise sind 14 Tage gültig und werden durch die Schulen ausgegeben. Sie werden in den Bussen der VGP anerkannt. Für weitere Beförderer (z.B. ORP-Busse, ODEG, DB usw.) können wir keine Akzeptanz garantieren.


