Kundenkarte für Schüler und Auszubildende

Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können bei der VGP eine persönliche Kundenkarte beantragen. Die Kundenkarte berechtigt zum Kauf ermäßigter Monatskarten und muss bei der Nutzung gemeinsam mit dem gültigen Fahrschein mitgeführt werden.

Ermäßigte Monatskarten können mit der von der VGP ausgestellten Kundenkarte in den Linienbussen erworben werden. Der Fahrschein kann anschließend entsprechend seinem eingetragenen Geltungsbereich in Bus und Bahn genutzt werden.

Die Kundenkarte selbst ist kein Fahrschein. Sie dient als persönlicher Nachweis für den Kauf und die Nutzung einer ermäßigten Monatskarte.

Wer kann eine Kundenkarte beantragen?

Die Kundenkarte richtet sich an Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, die eine ermäßigte Monatskarte nutzen möchten.

Für die Ausstellung muss die Schule oder Ausbildungsstätte bestätigen, dass ein entsprechendes Schul- oder Ausbildungsverhältnis besteht. Im Antrag werden dafür der Beginn und das voraussichtliche Ende der Schule oder Ausbildung eingetragen und durch Stempel und Unterschrift bestätigt.

Berufstätige, Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten sowie Auszubildende, die Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch III erhalten, können diese Kundenkarte nicht nutzen. Das gilt auch für Personen, die sich in einem Referendariat befinden.

So beantragen Sie die Kundenkarte

Bitte laden Sie den Antrag herunter und füllen Sie alle Angaben gut lesbar in Druckbuchstaben aus. Benötigt werden der Name und Vorname, die vollständige Anschrift, das Geburtsdatum, eine Telefonnummer sowie Datum und Unterschrift der antragstellenden Person.

Dem Antrag muss ein Passbild beigefügt werden. Zusätzlich ist die Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte erforderlich.

Ermäßigte Monatskarten können mit der von der VGP ausgestellten Kundenkarte in den Linienbussen erworben werden. Der Fahrschein kann anschließend entsprechend seinem eingetragenen Geltungsbereich in Bus und Bahn genutzt werden. Die Kundenkarte selbst ist kein Fahrschein. Sie dient als persönlicher Nachweis für den Kauf und die Nutzung einer ermäßigten Monatskarte.

Bestätigung durch Schule oder Ausbildungsstätte

Die Schule oder Ausbildungsstätte bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und trägt den Beginn sowie das voraussichtliche Ende der Schule oder Ausbildung ein.

Bitte lassen Sie diesen Bereich vollständig ausfüllen, bevor Sie den Antrag bei der VGP einreichen. Unvollständige Anträge können erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Angaben und Nachweise vorliegen.

Gültigkeit der Kundenkarte

Die Kundenkarte gilt jeweils bis zum 31. August eines Jahres.

Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Kundenkarte beantragt werden. Dafür sind erneut ein ausgefüllter Antrag und die Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte erforderlich.

Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Beginn des neuen Schul- oder Ausbildungsjahres, ob Ihre Kundenkarte noch gültig ist.

Abholung bei der VGP

Die ausgestellte Kundenkarte kann während der Öffnungszeiten persönlich bei der VGP in Weisen abgeholt werden.

Verkehrsgesellschaft Prignitz mbH
Stadtrandsiedlung 22
19322 Weisen

Eine Zusendung per Post ist möglich, wenn dem Antrag ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird.

Ohne frankierten Rückumschlag erfolgt keine postalische Zusendung.

Monatskarte im Bus kaufen

Nach Erhalt der Kundenkarte können Sie eine ermäßigte Monatskarte in den Linienbussen der VGP erwerben.

Bitte zeigen Sie die Kundenkarte beim Kauf vor. Während der Fahrt müssen sowohl die Kundenkarte als auch die dazugehörige gültige Monatskarte mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.

Die Kundenkarte ist persönlich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Verlust der Kundenkarte

Bei Verlust kann eine neue Kundenkarte ausgestellt werden. Für die Zweitausstellung erhebt die VGP eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro.

Bitte melden Sie den Verlust möglichst zeitnah bei der VGP, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.